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BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 19 Abs. 1 und 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 19 Abs. 1, 2
Kostenansatz bei Grundstück im Einzugsbereich einer Großstadt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74
Auszug aus BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96
Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu Antragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422, 425; BayObLG JurBüro 1995, 432, 433 m.w.N.).c) Daß der aus den Beschaffungskäufen der Beteiligten zu 1) ersichtliche Grundstückswert auch zu dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch noch aktuell war (vgl. BayObLGZ 1974, 422), durfte das Landgericht den von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt A und für den Landkreis A jeweils zum Stichtag 31.12.1992 ermittelten Bodenrichtwerten für baureife Grundstücksflächen vergleichbarer Nutzungsart in der Nachbarschaft der Werksansiedlung der Beteiligten zu 2) entnehmen.
- BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
Auszug aus BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96
Als solcher Anhaltspunkt für einen höheren Wert des Grundstücks kommt der Richtwert nach § 196 BauGB in Betracht (vgl. BayObLGZ 1972, 297). - BayObLG, 05.01.1995 - 3Z BR 291/94
Ermittlung des Grundstückswertes bei Kaufverträgen nur in Ausnahmefällen
Auszug aus BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96
Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu Antragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422, 425; BayObLG JurBüro 1995, 432, 433 m.w.N.). - BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 2 Z 37/81
Auszug aus BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96
a) Der Wert der Eintragung des Eigentümers, aber auch die Bewertung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung (BayObLGZ 1982, 15, 17) bestimmen sich nach den Vorschriften der §§ 18 ff. KostO .
- BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01
Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum …
Nach dieser Vorschrift sind alle ausreichenden Anhaltspunkte für einen den Einheitswert übersteigenden Wert heranzuziehen, um den Verkehrswert - als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 KostO - möglichst nahe zu kommen (vgl. BayObLG JurBüro 1997, 437).